Menschen mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds oder eine Gratis-Autobahnvignette erhalten.
Im Rahmen von Anträgen auf erhöhte Familienbeihilfe führt das Sozialministeriumservice die ärztliche Begutachtung für die Finanzbehörden durch.
Zudem können Menschen mit Behinderung und/oder geringem Einkommen diverse Gebührenbefreiungen und Ermäßigungen in Anspruch nehmen.
Aus Mitteln des Unterstützungsfonds können insbesondere nachstehende Maßnahmen finanziell unterstützt werden:
Wohn- und Sanitärraumadaptierungen,
Treppenlifte,
Kommunikationshilfsmittel,
Mobilität (behinderungsbedingt erforderlicher PKW Umbau) und
Assistenzhunde